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Durch eine Lizenz räumt der Inhaber geistigen Eigentums einem Lizenznehmer ein definiertes Nutzungsrecht ein. Lizenzen spielen für Rechte des geistigen Eigentums wie Patente, Marken, Designs und Urheberrechte eine große Rolle. Lizenzen oder Lizenzverträge bezüglich Rechten an geistigem Eigentum regeln, in welcher Form ein Lizenznehmer dieses nutzen darf. Auch Know-how kann Gegenstand einer Lizenz sein.
Die Lizenzierung des geistigen Eigentums kann ein wirkungsvolles Mittel für eine sinnvolle wirtschaftliche Verwertung auf Seiten des Lizenzgebers sein. Für den Lizenznehmer kann die Lizenzierung von Rechten des geistigen Eigentums eine entscheidende Bedeutung für die Stärkung der eigenen Marktposition haben.
Eine Vereinbarung einer Lizenz erfolgt in der Regel durch Vertrag. Die Lizenz ist als solches jedoch nicht im Einzelnen gesetzlich geregelt, vielmehr kommt eine Vielzahl von Spezialgesetzen sowie allgemeines Vertragsrecht zur Anwendung. Um vor unliebsamen Überraschungen sowohl auf Seiten des Lizenzgebers, als auch auf Seiten des Lizenznehmers geschützt zu sein, ist eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften und Aspekten beim Abschluss einer Lizenzvereinbarung zu beachten.
Mit unserer Expertise auf diesen rechtlichen Gebieten steht Ihnen die Kanzlei DR. VOLKER VOSSIUS bei der Verhandlung und der Abfassung von Lizenzvereinbarungen zur Seite. Anwälte unserer Kanzlei sind Experten für deutsches und europäisches Kartellrecht, dem unter anderem bei Lizenzvereinbarungen, die Kooperationen, Joint Ventures und den Vertrieb betreffen, eine wichtige Bedeutung zukommt.
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