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Schutz für Ihre Erfindung als Patent.

Patente werden auf allen Gebieten der Technik für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Patentierbar sind dabei sowohl Produkte als auch Verfahren und Verwendungen. Neu zu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit zu beruhen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Gegenstand der Erfindung vor dem Tag der Anmeldung zum Patent nicht im Stand der Technik bekannt war und auch nicht vom durchschnittlichen Fachmann auf dem entsprechenden Gebiet in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik herleitbar war. Den relevanten “Stand der Technik” bilden dabei alle der Öffentlichkeit vor dem Anmeldetag zugänglich gemachten Kenntnisse, z.B. schriftliche Veröffentlichungen, Vorträge, etc.

Zur Erlangung eines Patents muss eine Patentanmeldung bei dem zuständigen Patentamt, z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt, eingereicht werden. Nach Überprüfung der Patentanmeldung auf formale und sachliche Mängel, z.B. fehlende Neuheit oder fehlende erfinderische Tätigkeit, durch das Patentamt und Ausräumung etwaiger Mängel wird das Patent erteilt.

Das Patent hat die Wirkung, dass der Patentinhaber anderen, insbesondere Mitbewerbern, untersagen kann, die Erfindung gewerblich zu verwenden. Über die Schutzdauer des Patents gewährt dieses dem Patentinhaber also durch das Verbietungsrecht einen fundamentalen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Nicht selten bilden Patente daher einen beträchtlichen Teil des Vermögens eines Unternehmens.

Der Schutz, den ein Patent bietet, erstreckt sich auf den durch die Patentansprüche definierten Gegenstand. Daher ist die Formulierung der Patentansprüche von essentieller Wichtigkeit für den Nutzen des Patents. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass nach der Einreichung der Patentanmeldung keine zusätzlichen Informationen mehr zugefügt werden können, wodurch der maximal zu erlangende Schutzbereich schon durch die Anmeldeunterlagen definiert ist.

Um eine Erfindung aus patentrechtlicher Sicht bewerten zu können sind umfassende Kenntnisse und fundierte Erfahrungen auf sowohl dem technischen Gebiet der Erfindung als auch dem Gebiet des Patentrechts unverzichtbar. Die Anwälte der Kanzlei DR. VOLKER VOSSIUS verfügen auf den jeweiligen technischen Gebieten über dieses Wissen und sind ein kompetenter Partner in allen Belangen des Patentrechts.

 

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