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Ihr Recht auf Urheberschaft.
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen in der Literatur, Wissenschaft und Kunst wie Texte, Bilder, Film- und Fotoaufnahmen, Musikstücke und auch Computerprogramme. Ein urheberrechtlicher Schutz kann allerdings nur dann bestehen, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine bestimmte Schöpfungshöhe und ein bestimmtes Maß an Kreativität aufweist. Das Urheberrecht gewährt dem Urheber prinzipiell das ausschließliche Recht an seinem Werk. Insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung, Veräußerung und Veröffentlichung des Werks stehen dem Urheber zu. Das Urheberrecht gilt ab der Erstellung des Werkes und braucht nicht gesondert beantragt werden.
Jedoch ist bei Fragen, die die Nutzung, Lizenzen, den Vertrieb oder die Geltendmachung bzw. Durchsetzung von Urheberrechten betreffen, die Hinzuziehung von Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechts ratsam. Die Kanzlei DR. VOLKER VOSSIUS bietet eben diese Spezialisten, die einen großen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet des Urheberrechts vorweisen und Ihre Interessen kompetent vertreten können.
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