
Das Recht auf Fairness.
Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es, die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zu erhalten. Beeinträchtigungen und Verfälschungen des Wettbewerbs sollen dadurch verhindert werden. Das Wettbewerbsrecht wird vor allem durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Gemeinschaftsrecht und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gebildet. Das GWB, der EG-Vertrag und die einschlägigen Verordnungen der EU sind die hauptsächlichen Grundlagen des Kartellrechts und sollen die Institution des Wettbewerbs als Allgemeininteresse schützen. Das UWG hingegen dient vor allem dem Schutz von Individualinteressen, also dem Schutz der Wettbewerber untereinander oder dem Schutz des Verbrauchers vor Auswüchsen des Wettbewerbs. Hinzu kommen noch Regelungen auf europäischer Ebene.
Vor dem Hintergrund dieser Gesetze ist es entscheidend, ob eine Wettbewerbshandlung als lauter oder schon als unlauter anzusehen und/oder kartellrechtlich zulässig oder zu beanstanden ist. Die Grenzziehung ist hierbei oft schwierig und nicht klar ersichtlich. Daher sind bei der rechtlichen Beurteilung von Wettbewerbshandlungen und beim Vorgehen gegen gesetzeswidrige Wettbewerbshandlungen reichhaltige Erfahrung und eine fundierte Kenntnis der Gesetze und der Rechtsprechung Voraussetzung.
Diese Expertise finden Sie in der Kanzlei DR. VOLKER VOSSIUS, die Ihre Ansprüche und Interessen im Bereich des Wettbewerbsrechts kompetent und mit dem gesamten, vor den entsprechenden Gerichten zur Verfügung stehendem Instrumentarium verfolgt.
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